Beherbergungsordnung
UNTERKUNFTSORDNUNG
HOTEL-RESORT KLÁŠTER ŽELIV
A
) ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1. Aufgrund der gebuchten und vom Gastgeber schriftlich bestätigten Unterkunft kann sich der Kunde am Ankunftstag zwischen 14:00 Uhr und 22:00 Uhr einquartieren. Bis zu diesem Zeitpunkt reserviert der Gastgeber dem Kunden das Zimmer, sofern in der Buchung kein anderer Wunsch geäußert wurde, den der Gastgeber bestätigt hat.
2. Die Abreise ist bis 10:00 Uhr am Tag der Abreise vorgesehen. Eine späte Abreise ist nach Absprache mit dem Gastgeber gegen Gebühr gemäß aktueller Preisliste möglich, vorausgesetzt, die aktuelle Belegung des Gastgebers erlaubt es.
3. Der Gastgeber erbringt seinen Kunden Dienstleistungen im Umfang, der gegenseitig vereinbart wurde. Der Kunde ist verpflichtet, die Zahlung für die Unterkunft und die erbrachten Dienstleistungen gemäß der gültigen Preisliste des Gastgebers spätestens am Tag des Endes des Aufenthalts zu leisten. Die Preisliste für Unterkunft und weitere Dienstleistungen ist an der Hotellobby einsehbar.
4. Der Kunde ist verpflichtet, seinen Aufenthalt im Hotel-Resort Klášter Želiv und in allen Einrichtungen und Betrieben entsprechend seinem aktuellen Gesundheitszustand sowie seinen physischen und psychischen Fähigkeiten anzupassen.
5. Der Kunde ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass keine Schäden an Gesundheit, Eigentum, Natur und Umwelt entstehen. Der Gastgeber empfiehlt, vor dem Öffnen der Tür für Fremde den Grund des Zutritts zu überprüfen und bei Zweifeln unverzüglich die Rezeption zu kontaktieren.
6. Der Kunde darf im Bereich des Hotel-Resorts Klášter Želiv andere Kunden oder Hotelmitarbeiter durch sein Verhalten nicht belästigen, darf nicht vulgär oder aggressiv sein und darf niemanden beleidigen oder sich unangemessen über andere äußern. Bei Verstoß gegen diese Anordnung ist der Gastgeber berechtigt, den Kunden aus der Einrichtung zu verweisen und den Aufenthalt ohne Entschädigung zu stornieren.
7. Der Gastgeber haftet nicht für Schäden, die außerhalb des Geländes des Hotel-Resorts Klášter Želiv entstehen.
8. Der Kunde darf in den Räumen der Unterkunft keine Waffen oder Munition tragen oder diese in einem Zustand aufbewahren, der einen sofortigen Gebrauch ermöglicht.
9. Im gesamten Gelände des Hotel-Resorts Klášter Želiv gilt ein striktes Verbot der Verwendung jeglicher Rausch- und Psychopharmaka. Der Gastgeber ist berechtigt, die Polizei ČR zu informieren und die Unterkunft eines Kunden sofort ohne Entschädigung zu stornieren, wenn dieser Verbot verletzt wird.
10. Das Rauchen ist nur in ausgewiesenen Außenbereichen mit Aschenbechern gestattet. In Hotelzimmern und anderen Innenräumen ist das Rauchen von Tabak- und E-Zigaretten streng verboten. Bei Verstoß gegen dieses Verbot ist der Gastgeber berechtigt, dem Kunden eine Geldstrafe in Höhe von 5.000 CZK für jeden nachgewiesenen Verstoß in Rechnung zu stellen.
11. Für den Empfang von Besuchern der untergebrachten Kunden ist die Rezeption des Hotels oder andere Gemeinschaftsräume des Hotels vorgesehen. Im Zimmer, in dem der Kunde untergebracht ist, dürfen Besucher nur mit Zustimmung eines verantwortlichen Mitarbeiters oder der Hotelleitung zwischen 08:00 und 22:00 Uhr empfangen werden. Das Hotelpersonal ist nicht berechtigt, Informationen über die untergebrachten Kunden an Dritte weiterzugeben (außer an die Polizei nach Legitimierung und Nachweis der Rechtmäßigkeit der Anfrage) oder den Besuch eines Dritten ohne Zustimmung des Kunden zu erlauben.
12. Der Gastgeber empfiehlt aus Sicherheitsgründen, Kinder unter 12 Jahren weder im Zimmer noch in anderen Gemeinschaftsräumen unbeaufsichtigt zu lassen. Für Kinder bis 3 Jahre kann nach Absprache ein Kinderbett auf das Zimmer gestellt werden. Preis: 500 CZK/ Aufenthalt.
13. Von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr ist der Kunde verpflichtet, die Nachtruhe einzuhalten. Mit Zustimmung des Betreibers (Leiters bzw. Vertreters) können auch nach 22:00 Uhr gesellschaftliche Veranstaltungen in den dafür vorgesehenen Räumen stattfinden.
B) UNTERKUNFT
1. Es ist den Kunden im Zimmer untersagt, eigene elektrische Geräte zu verwenden. Diese Regel gilt nicht für Geräte der persönlichen Hygiene (Rasierer, Massagegeräte, Fön usw.).
2. Der Gastgeber behält sich das Recht vor, das Inventar des Zimmers (Möbel, Geräte, vergessene Gegenstände) sowie die Bezahlung und den Verbrauch des Kunden zu kontrollieren. Vergessene und gefundene Gegenstände werden im Hotel maximal 1 Monat aufbewahrt. Aus Kapazitätsgründen können sie nicht länger gelagert werden. Das Hotel ist nicht verpflichtet, den Kunden über vergessene Gegenstände zu informieren.
3. Der Kunde darf ohne Zustimmung eines verantwortlichen Mitarbeiters oder der Leitung keine Änderungen an der Inneneinrichtung vornehmen, Geräte verändern oder elektrische Anlagen oder andere Installationen manipulieren.
4. Den Kunden ist es untersagt, sperrige Gegenstände wie Sportgeräte, Fahrräder, Wagen usw. in die Zimmer zu bringen. Informationen zur Aufbewahrung dieser Gegenstände erhält der Kunde an der Rezeption.
5. Vor der Abreise ist der Kunde verpflichtet, die Wasserhähne im Zimmer zu schließen, das Licht auszuschalten, das Fenster zu schließen, die Tür abzuschließen und den Zimmerschlüssel bei der Abmeldung an der Rezeption abzugeben.
6. Für den Verlust oder die Beschädigung des Zimmerschlüssels kann der Gastgeber eine Gebühr von 500 CZK pro Schlüssel erheben.
7. Der Kunde ist verpflichtet, die Hotelbademäntel bei der Abreise im Zimmer zu belassen. Wenn er sie im Wellnesscenter lässt, ist dies an der Rezeption zu melden. Andernfalls kann die fehlende Bademantel in Rechnung gestellt werden.
C) VERPFLEGUNG:
1. Für den Fall, dass dies mit dem Kunden vereinbart wurde, bietet der Gastgeber Frühstück, Mittag- und Abendessen im Hotelrestaurant zu folgenden Zeiten an: - Frühstück 8:00–10:00 Uhr, Mittagessen 11:00–14:00 Uhr, Abendessen 17:30–20:00 Uhr.
2. Der Kunde darf keine Speisen, die Teil des Buffets beim Frühstück, Mittag- oder Abendessen sind, aus dem Restaurant mitnehmen.
3. Der Kunde darf in den Räumen der Unterkunft keine alkoholischen Getränke konsumieren, die nicht direkt im Unterkunftsbetrieb erworben wurden. Der Konsum von Alkohol ist nur für Personen über 18 Jahren erlaubt und ausschließlich im Rahmen der Getränkekarte oder Weinkarte des Gastgebers.
4. Der Kunde darf keine alkoholischen Getränke oder andere Lebensmittel, die anderswo gekauft wurden, in den Räumen des Hotels mitbringen oder konsumieren.
5. Der Kunde ist verpflichtet, das Personal der Unterkunft über schwerwiegende gesundheitliche Einschränkungen oder diätetische Beschränkungen zu informieren und diese an der Rezeption oder beim Restaurantleiter zu melden.
6. Das Personal ist verpflichtet, alkoholische Getränke an Personen unter 18 Jahren sowie an offensichtlich alkoholisierten Personen abzulehnen.
7. Alle Zimmer des Hotels sind mit Minibars ausgestattet, die der Kunde nach eigenem Ermessen nutzen kann. Preise und Dienstleistungen sind in der Preisliste für Minibars aufgeführt. Die Minibars werden täglich durch den Zimmerservice aufgefüllt. Jeder verbrauchte oder nachgefüllte Artikel, der zum Sortiment des Minibars gehört, wird an der Rezeption gemeldet.
8. Der Kontrollzettel des Minibars (auch wenn der Kunde nichts daraus konsumiert hat) muss vom Kunden ausgefüllt und bei der Abreise an der Hotelrezeption abgegeben werden. Andernfalls kann die Rechnung des Kunden nicht abgeschlossen werden. Mit seiner Unterschrift auf dem Kontrollzettel bestätigt der Kunde die Menge des konsumierten Inhalts. Das Hotel ist nicht verpflichtet, den Zustand und die Anzahl der Minibar-Artikel bei der Abreise zu kontrollieren.
9. Im Falle von Unstimmigkeiten bei der Minibar-Belieferung wird dem Kunden der offene Betrag in Rechnung gestellt. Nachträgliche Reklamationen bezüglich der Höhe des Verbrauchs werden nicht berücksichtigt.
D) HAUSTIERE:
1. Hunde und andere Tiere dürfen sich nur in ausgewiesenen Bereichen der Unterkunft bewegen, und der Kunde kann nur in einem Zimmer untergebracht werden, das für den Aufenthalt mit Haustieren vorgesehen ist. Die Gebühr für die Unterbringung eines Tieres richtet sich nach der gültigen Preisliste. Für die Unterbringung von Hunden und anderen Tieren gelten folgende Maßnahmen:
a) Hunden (mit Ausnahme von Assistenzhunden) und anderen Tieren ist der Zutritt und Aufenthalt in Bereichen untersagt, in denen Lebensmittel gelagert oder zubereitet werden oder Speisen und Getränke serviert werden. Auf der Außenterrasse ist der Aufenthalt von Hunden erlaubt.
b) Hunden und anderen Tieren ist der Zutritt zu allen Wellness-Bereichen untersagt.
c) In allen öffentlichen Bereichen muss jeder Hund an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen.
d) Hunde und andere Tiere dürfen nicht auf Betten oder andere Möbelstücke gelegt werden, die der Erholung des Kunden dienen.
e) Für die Fütterung von Hunden und anderen Tieren darf kein Inventar verwendet werden, das für die Zubereitung oder das Servieren von Speisen für Kunden bestimmt ist.
f) Für das Tier ist der Tierhalter und der Kunde verantwortlich, der dem Tier den Aufenthalt im Zimmer erlaubt hat. Bei Schäden durch das Tier ist der Kunde verpflichtet, den Schaden vollständig zu ersetzen. Der Gastgeber behält sich das Recht vor, eine zusätzliche Reinigung des Zimmers oder der durch das Tier verschmutzten Bereiche sowie die Kosten für Bettwäsche, die für die Erholung des Tieres verwendet wurden, in Rechnung zu stellen.
g) Die Reinigung, Kontrolle des Zimmers und Reparaturen in Zimmern, in denen der Kunde mit Tier untergebracht ist, müssen so erfolgen, dass keine Gefahr für das Personal oder andere Kunden besteht. Die Kontrolle muss mindestens einmal täglich erfolgen, um Schäden oder übermäßige Verschmutzung festzustellen. Das Personal ist nicht verpflichtet, das Zimmer zu reinigen oder Reparaturen durchzuführen, wenn es sich durch das Tier bedroht fühlt.
E) ZUSÄTZLICCHE DIENSTLEISTUNGEN:
1. Der Gastgeber bietet zusätzliche Dienstleistungen wie Wellness, Bootsverleih, Fahrradverleih und andere gemäß aktueller Angebotspalette an.
2. Der Gastgeber verfügt über einen Wellness-Entspannungsbereich. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, kann der Gast den Wellness-Entspannungsbereich nur während des Aufenthalts nutzen, also vom 14:00 Uhr am ersten Tag bis 10:00 Uhr am letzten Tag, innerhalb der Öffnungszeiten des Wellness-Entspannungsbereichs.
3. Die Öffnungszeiten des Wellness-Entspannungsbereichs sind von 16:00 bis 22:00 Uhr.
4. Die Nutzung des Wellness-Entspannungsbereichs ist kostenpflichtig und richtet sich nach der aktuellen Preisliste.
5. Im Falle eines großen Interesses der Hotelgäste an den Zusatzleistungen behält sich der Gastgeber das Recht vor, die Nutzung der Zusatzleistungen einzuschränken.
F) ABSCHLUSSBESTIMMUNGEN:
1. Beschwerden der Kunden und eventuelle Verbesserungsvorschläge nimmt die Leitung des Hotels entgegen. Der Fragebogen ist in den Hotelzimmern oder an der Rezeption erhältlich.
2. Der Gastgeber stellt den untergebrachten Kunden folgende Informationen bereit:
a) Betreiber: Klášter Želiv s.r.o. – Želiv 122, 394 44 Želiv, IČ: 03502481, eingetragen im Handelsregister beim Bezirksgericht in České Budějovice, Abteilung C, Akte 23000.
b) Geschäftszweck: gemäß Auszug aus dem Handelsregister.
c) Servicebezeichnung: Der Gastgeber sorgt für die Unterbringung der Gäste und die mit der Unterkunft verbundenen Dienstleistungen basierend auf den Bedingungen in der Reservierungsbestätigung.
d) Bezeichnung des Mitgliedstaates oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Rechtsvorschriften das Verhältnis zwischen dem untergebrachten Kunden und dem Gastgeber regeln, basierend auf der Reservierungsbestätigung: Tschechische Republik.
e) Sprache, in der der Kunde mit dem Gastgeber während des Aufenthalts kommuniziert und in der die Vertragsbedingungen und weitere Informationen bereitgestellt werden: Tschechisch.
3. Die Unterkunftsordnung ist ab dem 01.06.2024 gültig und wirksam.
Verschickt von den Geschäftsführern der Gesellschaft Klášter Želiv s.r.o.
Th. Lic. Tadeáš Róbert Spišák
PaedDr.
Mgr. David Peter Palušák
Vom 01.06.2024